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   VGH Bayern, 29.02.2008 - 7 NE 07.2980   

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VGH Bayern, 29.02.2008 - 7 NE 07.2980 (https://dejure.org/2008,76057)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.02.2008 - 7 NE 07.2980 (https://dejure.org/2008,76057)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - 7 NE 07.2980 (https://dejure.org/2008,76057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Berufsschule; Änderung von Fachsprengeln; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Erfolgsaussichten in der Hauptsache; Entbehrlichkeit einer erneuten Anhörung; Abwägungskontrolle; finanzielle Mehrbelastung des Schulaufwandsträgers; landesplanerische Vorgaben für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 27.07.1994 - 7 N 93.2294
    Auszug aus VGH Bayern, 29.02.2008 - 7 NE 07.2980
    Die den Regierungen in Art. 34 Abs. 2 BayEUG erteilte Ermächtigung zur Bildung der Grund- und Fachsprengel bei Berufsschulen ist im Sinne der Anforderungen der Art. 55 Nr. 2 Satz 3, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV, Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG hinreichend bestimmt (vgl. BayVGH vom 27.7.1994 BayVBl 1994 690/691 zu Art. 32 Abs. 5 BayEUG).

    Das Gericht kann einen Verstoß gegen die ermächtigende Norm nur feststellen, wenn die Entscheidung des Verordnungsgebers mit den im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz normierten Organisationsgrundsätzen (z. B. Art. 34 Abs. 1 BayEUG) nicht vereinbar ist oder auf unzutreffenden tatsächlichen Feststellungen, sachwidrigen Erwägungen oder einem fehlerhaften Abwägungsvorgang beruht, insbesondere gegen die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Satz 1 BV, Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitenden Grundsätzen der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit verstößt (st. Rspr. seit BayVGH vom 27.7.1994 BayVBl 1994, 690).

  • VGH Bayern, 29.08.2007 - 7 NE 07.1753
    Auszug aus VGH Bayern, 29.02.2008 - 7 NE 07.2980
    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens sind dabei zu berücksichtigen, wenn sie sich bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit übersehen lassen, insbesondere wenn ein Normenkontrollantrag offensichtlich erfolgreich ist oder erkennbar ohne Erfolg bleiben muss (vgl. BVerfG vom 27.5.1975 BVerfGE 40, 7/9; VerfGH vom 22.6.1972 VerfGH 25, 83/89; BayVGH vom 29.8.2007 Az. 7 NE 07.1753).

    Allein dieser finanzielle Mehraufwand von weniger als 100.000 Euro pro Jahr stellt jedoch für eine kreisfreie Stadt von der Größe der Antragstellerin, die bei knapp 70.000 Einwohnern im Jahr 2006 über ein Haushaltsvolumen (Verwaltungshaushalt) von 144, 8 Mio. Euro verfügt hat (vgl. http://www.aschaffenburg.de/ wText/verwaltung/start/haushalt.phpaufw.), noch keine so außergewöhnliche, den Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit sprengende und daher nicht mehr zumutbare Belastung dar, dass allein deswegen schon eine einstweilige Außervollzugsetzung der Rechtsverordnung dringend geboten wäre (vgl. BayVGH vom 22.6.1994 BayVBl 1994, 693; zuletzt Beschluss vom 29.8.2007 Az. 7 NE 07.1753).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus VGH Bayern, 29.02.2008 - 7 NE 07.2980
    Eine Verletzung der Finanzhoheit der Antragstellerin würde daher voraussetzen, dass sie infolge der zusätzlichen Belastungen ihre sonstigen Angelegenheiten nicht mehr angemessen oder in dem erforderlichen Mindestmaß erfüllen könnte (vgl. BVerfG vom 15.10.1985 BVerfGE 71, 25/36 f.; BayVGH a.a.O.).
  • BVerfG, 21.12.1976 - 1 BvR 799/76

    Keine einstweilige Anordnung bei Wechsel eines Schulsystems

    Auszug aus VGH Bayern, 29.02.2008 - 7 NE 07.2980
    An diese Voraussetzungen ist im Hinblick auf die weitreichende Bedeutung der Aussetzung des Vollzugs einer Rechtsvorschrift ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfG vom 21.12.1976 BVerfGE 43, 198/200).
  • BVerfG, 27.05.1975 - 1 BvR 147/75

    Keine einstweilige Anordnung gegen Sexualkunde in Baden-Württemberg

    Auszug aus VGH Bayern, 29.02.2008 - 7 NE 07.2980
    Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens sind dabei zu berücksichtigen, wenn sie sich bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit übersehen lassen, insbesondere wenn ein Normenkontrollantrag offensichtlich erfolgreich ist oder erkennbar ohne Erfolg bleiben muss (vgl. BVerfG vom 27.5.1975 BVerfGE 40, 7/9; VerfGH vom 22.6.1972 VerfGH 25, 83/89; BayVGH vom 29.8.2007 Az. 7 NE 07.1753).
  • VGH Bayern, 22.06.1994 - 7 N 91.2593
    Auszug aus VGH Bayern, 29.02.2008 - 7 NE 07.2980
    Allein dieser finanzielle Mehraufwand von weniger als 100.000 Euro pro Jahr stellt jedoch für eine kreisfreie Stadt von der Größe der Antragstellerin, die bei knapp 70.000 Einwohnern im Jahr 2006 über ein Haushaltsvolumen (Verwaltungshaushalt) von 144, 8 Mio. Euro verfügt hat (vgl. http://www.aschaffenburg.de/ wText/verwaltung/start/haushalt.phpaufw.), noch keine so außergewöhnliche, den Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit sprengende und daher nicht mehr zumutbare Belastung dar, dass allein deswegen schon eine einstweilige Außervollzugsetzung der Rechtsverordnung dringend geboten wäre (vgl. BayVGH vom 22.6.1994 BayVBl 1994, 693; zuletzt Beschluss vom 29.8.2007 Az. 7 NE 07.1753).
  • VGH Bayern, 17.06.2008 - 7 N 07.2979

    Änderung von Fachsprengel einer Berufsschule; Normenkontrolle; Antragsbefugnis

    Auszug aus VGH Bayern, 29.02.2008 - 7 NE 07.2980
    Gegen die im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 15. Oktober 2007 (UFrABl S. 135) bekanntgemachte Verordnung erhob die Antragstellerin am 8. November 2007 Normenkontrollantrag zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Az. 7 N 07.2979).
  • VGH Bayern, 25.03.1998 - 7 N 96.00187
    Auszug aus VGH Bayern, 29.02.2008 - 7 NE 07.2980
    Die Auswirkungen solcher Organisationsmaßnahmen auf den Gemeindehaushalt sind nach feststehender Rechtsprechung nur dann von abwägungsrelevantem Gewicht, wenn ihre Unzumutbarkeit ernsthaft in Betracht kommt (BayVGH vom 25.3.1998 BayVBl 1998, 691/692 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 3 A 5.14

    Schülerbeförderung Brandenburg; Kosten; Satzung; Landkreis; Änderung;

    Insoweit besteht Übereinstimmung mit der in § 42 Abs. 2 VwGO normierten Klagebefugnis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2011 - 3 BN 1/11 -, juris Rn. 3; VGH München, Beschluss vom 29. Februar 2008 - 7 NE 07.2980 -, juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2014 - 3 S 43.14

    Brandenburg; Zulassung zur Nichtschülerprüfung im Bildungsgang Sozialwesen; sog.

    Insoweit besteht Übereinstimmung mit der in § 42 Abs. 2 VwGO normierten Klagebefugnis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2011 - 3 BN 1/11 -, juris Rn. 3; VGH München, Beschluss vom 29. Februar 2008 - 7 NE 07.2980 -, juris Rn. 13).
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